Meine Leistungen im Überblick
Coaching
Neben vielen Möglichkeiten ein glückliches und erfülltes Leben zu führen, kommen oft Herausforderungen auf uns zu, die allein nicht immer zu lösen sind. Das kann verschiedene Ursachen haben: Unstimmigkeiten in der Partnerschaft, Ereignisse mit traumatischen Folgen, Stresssituationen im privaten wie beruflichen Bereich.
Viele Menschen verlieren in Krisensituationen nicht nur die Orientierung in ihrem gesellschaftlichen Umfeld, sondern wirken schnell erschöpft und mutlos. Das spüren wir selbst meist zu spät und suchen die Lösung eher in kleinen oder größeren Fluchten in eine falsche Lebensweise. Ratsamer ist es, möglichst früh ein offenes und fachlich gut geführtes Gespräch mit einer Person Ihres Vertrauens zu führen – genau dafür stehe ich bereit. Einige Beispiele sollen zeigen, wo wir erfolgreich etwas bewegen können – vielleicht später auch als festigende Nachsorge:
- Stressanfälligkeit, Überforderungen und Burnout transparent machen und Widerstandsfähigkeit auf- und ausbauen
- Eigene Stärken herausfinden und Selbstwertgefühl verbessern
- Sensibilität für mehr Achtsamkeit entwickeln
- Sinnkrisen in der Partnerschaft definieren und sich auf Potentiale für Veränderungen konzentrieren
- Work-Life-Balance erstellen und neue Schwerpunkte setzen
- Ausländische Newcomer in der Region und Expats sozio-kulturell betreuen
Schon bei einem ersten persönlichen Gespräch schlage ich Ihnen vor, wie wir schrittweise gemeinsam an die Arbeit gehen. Ich biete keine Standardleistungen, denn jede Frage, jedes Anliegen oder eine bestimmte Befindlichkeit hat ihre eigene Ausgangslage und braucht ein individuell gestaltetes Vorgehen.
Wenn Sie hier schon erfahren möchten, welche Honorarkosten anfallen, dann gehen Sie bitte davon aus, dass ich grundsätzlich ein Stundenhonorar von 90 Euro zzgl. 19% Mwst. berechne. Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Geringverdiener, Arbeitslose, Rentner, Studenten) können für Coaching mit mir individuell Sonderkonditionen vereinbaren – sprechen Sie mich einfach an.
In einer schriftlichen Vereinbarung legen wir zusammen den zu empfehlenden Stundenaufwand fest. Erst nach Abschluss aller Sitzungen bekommen Sie eine Rechnung von mir.
Psychotherapie
Angststörungen
- Generalisierte Angststörung
Angst besteht ohne reale Gründe und hält die ganze Zeit über an
- Phobien
Angst bezogen auf Objekte oder Situationen
- Panikattacken
Wiederkehrende, spontan auftretende und unvorhersehbare schwere Angstattacken, die sich nicht auf eine spezifische Situation oder Objekt beschränken
Depressive Episoden
Niedergeschlagenheit, Interessen- und Antriebsverlust, Freudlosigkeit, schnelle Ermüdbarkeit schon bei kleinen Anstrengungen, negative oder pessimistische Zukunftsperspektiven
Schlafstörungen
Schlafstörungen, die psychisch begründet sind und keine körperliche Ursache haben
Zwangsstörungen
- Zwangsgedanken oder Grübelzwang
- Zwangshandlungen
Suchterkrankung
- Stoffgebundene Sucht
(z.B. Alkohol, Medikamente oder Drogen)
- Nicht stoffgebundene Sucht
(z.B. Glücksspiel, Sex, Stehlen, Haareausreissen)
Co-Abhängigkeit
Honorar
Als Heilpraktiker für Psychotherapie richte ich das Honorar nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH).
Für die psychotherapeutische Behandlung berechne ich für das:
Erstgespräch (60min) 69,00 EUR (1,5 fache Satz)
Jede weitere Behandlung (60min) 89,50 EUR (1,95 fache Satz).
Gemäß UStG § 4 Abs.14 enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen diese Kosten leider nicht. Über ihre Private Krankenversicherung oder eine Private Zusatzversicherung gibt es jedoch Möglichkeiten, die heilkundlichen psychotherapeutischen Leistungen rückerstattet zu bekommen. Ob Sie sich die Kosten von Ihrer Privaten Krankenkasse rückerstatten lassen können, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Versicherungstarif bzw. Versicherungsvertrag. In diesem Fall fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse, ob heilkindliche Psychotherapie bzw. Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz in Ihrem Versicherungsvertrag mitversichert ist und welchen Anteil der Kosten Ihre Versicherung übernimmt.
Die nicht erstattungsfähigen Kosten können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ gem. § 33 EStG in Abzug bringen.
Die psychotherapeutische Behandlung beinhaltet immer ein Behandlungsvertrag mit allen notwendigen Details, der zu Beginn abgeschlossen wird.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie darum, diesen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Nicht wahrgenommene Termine oder Absagen innerhalb der 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin muss in leider in Rechnung stellen.
Soziales Honorar
Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Geringverdiener, Arbeitslose, Rentner, Studenten) können für Psychotherapie individuell Sonderkonditionen vereinbaren – sprechen Sie mich einfach an. Ich benötige in diesen Fällen einen Nachweis wie z. B. einen Sozialpass, Studiennachweis, Rentenbescheid oder ähnliches.
